ACHTUNG: Kontrollen zur Einhaltung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können jetzt häufiger auftreten, denn: seit dem 1. September 2009 gelten die verschärften Vorschriften des neuen BDSG. Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, gelten für Sie - unabhängig von der Betriebsgröße - zahlreiche Datenschutzpflichten! Werden diese … weiterlesen
Achtung: Seit 1. September 2009 gelten höhere Geldbußen im Bundesdatenschutzgesetz!
11. Februar 2010 von Kommentar hinterlassen
Beim Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen Sie seit 01.09.09 mit einer Geldbuße von bis zu 300.000,- EUR rechnen (§ 43 Abs. 3 BDSG). Denn als Arbeit- geber haften Sie, wenn Daten in Ihrem Unternehmen unzulässig bzw. unrichtig erhoben oder genutzt werden! Schützen Sie sich vor hohem Schadensersatz, indem Sie Ihre Mitarbeiter … weiterlesen