Jul 13 2010
Aktuelles Gesetz seit 1. Juli 2010 wirkt sich gravierend auf die Buchhaltung aus
Seit 1. Juli 2010 gilt das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, wodurch das deutsche Steuerrecht an europäische Vorgaben angepasst wird.
Für die Buchhaltung hat dieses Gesetz u.a. folgenden Auswirkungen: Zum einen gelten ab 1. Juli ein neuer monatlicher Meldezeitraum sowie eine Übermittlungsfrist bis zum 25. Tag des Folgemonats. Zum anderen dürfen ab der Juli-Anmeldung ausschließlich die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 verwendet werden. Zudem sind alle Post-Universaldienstleistungen von der Steuer befreit – wenn sie von Unternehmern, die als öffentliche Posteinrichtungen i. S. v. Art. 132 Abs. 1a MwStSystRL anzusehen sind, erbracht werden.
Während der Umstellungszeit müssen Sie mit verstärkten Umsatzsteuer-Prüfungen der Finanzverwaltungen rechnen. Um Ihr Unternehmen vor USt-Fallen und Steuernachzahlungen zu schützen, empfehlen wir Ihnen unseren Praxisratgeber “Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis“.
Bildquelle: Stephanie Hofschlaeger, Pixelio



