Die Abrechnung auf Stundenlohnbasis ist, was leider immer wieder übersehen wird, in der Baupraxis die Ausnahme. Der Auftragnehmer, der sich auf diese Vergütungsart berufen will, muss im Streitfalle darlegen und beweisen, dass er gerade diese Berechnungsart mit seinem Vertragspartner vereinbart hat. … weiterlesen
Neues BGH-Urteil zur Beweislast bei Stundenlohnverträgen
21. Oktober 2009 von Kommentar hinterlassen