
Nach BGR 500 Kapitel 2.31 sind vorbereitende Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen, wenn bei Arbeiten an Gasleitungen Brandgefahr besteht. Besteht im Brandfall Gefahr für Personen, muss sofort gelöscht werden. Der Personenschutz ist maßgebend für die notwendigen Maßnahmen bei der Brandbekämpfung. Grundsätzlich muss immer zwischen … weiterlesen
