
Die neue VOB 2009 bringt weit reichenden Änderungen: Denn durch einen zusätzlichen Passus im Verordnungstext wurde der Anwendungsbereich der VOB/B eingeschränkt. Das bedeutet: Sie kann nicht mehr risikolos mit jedem Vertragspartner vereinbart werden. Dadurch ergeben sich insbesondere bei Gewährleistungsfristen erhebliche Probleme und … weiterlesen
