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	<title>Forum News Blog&#187; Gewährleistungspflicht</title>
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		<title>Mängel und Gewährleistung: Jetzt im Bauwesen absichern!</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 08:25:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>L.G.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bau & Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Produkte]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Mängelansprüche]]></category>

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		<description><![CDATA[Die neue VOB 2009 bringt weit reichenden Änderungen: Denn durch einen zusätzlichen Passus im Verordnungstext wurde der Anwendungsbereich der VOB/B eingeschränkt. Das bedeutet: Sie kann nicht mehr risikolos mit jedem Vertragspartner vereinbart werden. Dadurch ergeben sich insbesondere bei Gewährleistungsfristen erhebliche Probleme und Auseinandersetzungen um Mängelansprüche sind vorprogrammiert! Die Klärung dieser Streitfragen ist nicht nur zeitintensiv, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.forum-verlag.com/Bau_und_Immobilien_Sicherer_Umgang_mit_~~Gewaehrleistung_und_Maengelanspruechen_in_der_Baupraxis.html?plkey=7451b8a95181eaf3e919e9301e637479" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1203" title="gewŠhrleistung" src="http://forum-verlag-news.de/wp-content/uploads/2010/04/gewŠhrleistung-150x150.jpg" alt="Gewährleistung und Mängelansprüche in der Baupraxis" width="150" height="150" align="left" hspace="10" /></a>Die neue VOB 2009 bringt weit reichenden Änderungen: Denn durch einen zusätzlichen Passus im Verordnungstext wurde der Anwendungsbereich der VOB/B eingeschränkt. Das bedeutet: Sie kann nicht mehr risikolos mit jedem Vertragspartner vereinbart werden. Dadurch ergeben sich insbesondere bei Gewährleistungsfristen erhebliche Probleme und Auseinandersetzungen um Mängelansprüche sind vorprogrammiert!</p>
<p><span id="more-1202"></span></p>
<p>Die Klärung dieser Streitfragen ist nicht nur zeitintensiv, sondern kann Sie auch eine Menge Geld kosten, sollten Sie Ihre Rechte gegenüber Ihrem Vertragspartner nicht durchsetzen können. Damit Sie bei allen Ihren Bauprojekten sicher agieren können, vermittelt Ihnen der aktuelle Ratgeber<strong> <a href="http://www.forum-verlag.com/bau-und-immobilien/umgang-mit-gewaehrleistung-und-maengelanspruechen-in-der-baupraxis.html" target="_blank">&#8220;Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen </a></strong><a href="http://www.forum-verlag.com/Bau_und_Immobilien_Sicherer_Umgang_mit_~~Gewaehrleistung_und_Maengelanspruechen_in_der_Baupraxis.html?plkey=7451b8a95181eaf3e919e9301e637479" target="_blank"><strong>in der Baupraxis&#8221; </strong></a>umfassende Kenntnisse zur Anwendung der VOB 2009 und des BGB.</p>
<p><strong><a href="http://www.forum-verlag.com/bau-und-immobilien/umgang-mit-gewaehrleistung-und-maengelanspruechen-in-der-baupraxis.html" target="_blank">Hier erfahren Sie mehr!</a></strong></p>
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		<title>Auswirkungen der neuen &#8220;Unternehmererklärung&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 09:11:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>L.G.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bau & Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Produkte]]></category>
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		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Mängelansprüche]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wurde die so genannte „Unternehmererklärung“ (UE) bundesweit zum 01.10.2009 eingeführt. Bereits zuvor hatten viele Bundesländer eine entsprechende Regelung in ihre jeweiligen Durchführungsverordnungen zur EnEV aufgenommen. Doch welche Auswirkungen hat diese Erklärung auf die Haftung des Unternehmers wegen Mängeln? 1)Die Zielrichtung der Unternehmererklärung erschöpft sich nach der Begründung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wurde die so genannte „Unternehmererklärung“ (UE) bundesweit zum 01.10.2009 eingeführt. Bereits zuvor hatten viele Bundesländer eine entsprechende Regelung in ihre jeweiligen Durchführungsverordnungen zur EnEV aufgenommen. Doch welche Auswirkungen hat diese Erklärung auf die Haftung des Unternehmers wegen Mängeln?</p>
<p><span id="more-504"></span></p>
<p>1)Die Zielrichtung der Unternehmererklärung erschöpft sich nach der Begründung der EnEV 2009 darin, dass deren Vollzug erleichtert werden soll. Es sei andernfalls den Behörden nicht möglich, die Einhaltung der Anforderungen der EnEV 2009 bei der nachträglichen Änderung von Bauwerken zu überprüfen. Die meisten Maßnahmen, für die eine Unternehmererklärung zu erstellen ist, müssen nicht behördlich genehmigt werden. Die Behörde erhält von solchen Maßnahmen daher nicht zwingend Kenntnis. Aus diesem Grund soll zumindest eine nachträgliche Kontrolle anhand der Unternehmererklärung ermöglicht werden.</p>
<p><strong>Klicken Sie hier für Produktinfo <a href="http://www.forum-verlag.com/bau-und-immobilien/sicherer-umgang-mit-gewaehrleistung-und-maengelanspruechen-in-der-baupraxis-handbuch-mit-cd-rom.html?wa=865/11" target="_blank">Unternehmererkärung</a></strong></p>
<p>Hinsichtlich der Konsequenzen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung sind im Wesentlichen zwei Fragen zu unterscheiden:</p>
<p><strong>1. Welche Auswirkungen hat ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer Unternehmererklärung nach der EnEV 2009?</strong></p>
<p>2)Die Verpflichtung des Unternehmers, eine Unternehmerklärung ausstellen zu müssen, ist bußgeldbewährt. Gibt der Unternehmer leichtfertig oder gar vorsätzlich keine oder eine falsche Unternehmererklärung ab, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Das Gleiche gilt, wenn überhaupt keine Unternehmererklärung abgegeben wird oder dies nicht rechtzeitig geschieht. Das Bußgeld kann bis zu 5.000 € betragen.</p>
<p><strong>2. Wirkt sich die Unternehmererklärung auf die Gewährleistungspflicht des Unternehmers aus?</strong></p>
<p>Es ist nicht auszuschließen, dass die Unternehmererklärung Auswirkungen auf die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers hat. Der Unternehmer wird durch die EnEV 2009 gezwungen, schriftlich zu bestätigen, dass seine Baumaßnahmen den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass dies nicht zutrifft, liegt eine mangelhafte Bauleistung vor. Dem Besteller würde insoweit zunächst der Nachweis erleichtert, dass ein Mangel der Werkleistung vorliegt. Die Mindeststandards gelten aber unabhängig davon, dass der Unternehmer die Einhaltung der Werte bestätigen muss. Wie bei einem Neubau, sind auch bei entsprechenden baulichen Veränderungen am Bestand die Werte der EnEV 2009 verbindlich einzuhalten.</p>
<p><strong><a href="http://www.forum-verlag.com/bau-und-immobilien/sicherer-umgang-mit-gewaehrleistung-und-maengelanspruechen-in-der-baupraxis-handbuch-mit-cd-rom.html?wa=865/11" target="_blank">Mehr Informationen und Handlungsempfehlungen nach der aktuellsten Rechtslage finden Sie in dem Praxiswerk „Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis“.</a></strong></p>
<p>Quelle: FORUM Verlag Herkert GmbH</p>
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