Achtung: Seit 1. September 2009 gelten höhere Geldbußen im Bundesdatenschutzgesetz!

Beim Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen Sie seit 01.09.09 mit einer Geldbuße von bis zu 300.000,- EUR rechnen (§ 43 Abs. 3 BDSG). Denn als Arbeit- geber haften Sie, wenn Daten in Ihrem Unternehmen unzulässig bzw. unrichtig erhoben oder genutzt werden! Schützen Sie sich vor hohem Schadensersatz, indem Sie Ihre … weiterlesen