Jul 21 2010
Neuregelungen bei den Export- und Zollvorschriften
Anfang 2010 wurden im europäischen Zollrecht neue sicherheitsrelevante Vorgaben implementiert. Deshalb müssen nun alle Bewilligungen für zugelassene Ausführer (ZA-Bewilligungen) neu bewertet werden.
Durch diese Neubewertung wird eine Beantwortung des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung erforderlich, die eine Anlage des Antrags auf Bewilligung eines vereinfachten Verfahrens zur elektronischen Ausfuhranmeldung darstellt. Konkret heißt das, nun auch die Organisation der zollrechtlichen Abläufe, sowie die Anlage zollrechtlicher Stammdaten angegeben werden müssen. Weiterlesen »



