Jan 21 2010
Brandaktuelles Urteil: Deutsche Kündigungsfristen verstoßen gegen EU-Recht!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19.01.2010 die Rechte Ihrer Arbeitnehmer mit einem aktuellen Urteil gestärkt. Neu ist, dass die Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, gegen das EU-Recht verstößt!
Mit welcher Frist dürfen Sie aber denn jetzt eigentlich kündigen? Erfahren Sie, welche Konsequenzen das neue Urteil für Sie hat! Unser topaktueller Praxisratgeber gibt Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidungen:


