
„Whistleblowing“ ist kein Kündigungsgrund Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: Mitarbeiter, die schwere Missstände in einem Unternehmen öffentlich machen, können nicht einfach gekündigt werden. Der EGMR sieht in einer Kündigung auch dann einen Verstoß gegen die Freiheit der Meinungsäußerung … weiterlesen


