Sicherheit auf Kinder-Spielplätzen

Nele OEV 1109 SpielplätzeBetreiber oder Inhaber von Spielplätzen sind für die Verkehrssicherheit ihrer Anlagen verantwortlich. § 823 BGB regelt diese Verkehrssicherungspflicht, die für Aufstellung, Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte und für den Zustand der gesamten Anlage gilt. Um die nötige Sicherheit zu garantieren, müssen regelmäßige Kontrollen auf den Spielplätzen von fachkundigen Personen durch geführt werden.

Inwieweit Sachkunde vorliegt, hängt von der zu bewältigenden Aufgabe ab. Auf jeden Fall sollten die Personen regelmäßig geschult werden und handwerkliches Geschick haben. Um ganz sicher zu gehen, sollten diese Inspektionen schriftlich dokumentiert werden.

Die aktuelle DIN EN 1176 regelt die Häufigkeit der Inspektionsintervalle:

Visuelle Routine-Kontrolle: 1 mal täglich, je nachdem wie stark der Spielplatz bespielt wird. Hierbei sollen offensichtliche Gefahrenquellen erkannt werden. Verschmutzungen (z. B. Flaschen) beseitigen, Oberflächenschäden (z. B. fehlende Teile, freiliegende Fundamente) beheben, bewegliche Teile kontrollieren (v. a. auf Verschleiß achten)

Operative Kontrolle: alle 1-3 Monate bzw. nach Angabe der Hersteller auf den Geräten. Die Geräte werden detaillierter kontrolliert und kleinere Wartungsarbeiten durchgeführt. Es sollen alle Verbindungsteile überprüft werden, Verschraubungen nachziehen, Gelenke schmieren und eventuelle Fangstellen prüfen bzw. beseitigen

Jährliche Hauptinspektion: auf keinen Fall seltener als alle 12 Monate. Bei der Hauptuntersuchung soll die allgemeine Betriebssicherheit festgestellt werden. Folgende Aufgaben müssen erledigt werden:

  • Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben
  • Gerätestandfestigkeit prüfen
  • Verschleißteile kontrollieren
  • Verbindungsteile prüfen
  • Schrauben fest ziehen
  • Gelenke ölen
  • Fangestellen prüfen
  • Fallschutz prüfen
  • Oberflächenschäden beheben
  • Füllmaterial auf die richtige Fallhöhe auffüllen (Kies, Sand)
  • Mindesträume (Abstände zwischen den Geräten) kontrollieren
  • Mängelbeurteilung durchführen
  • Ausführlichen Prüfbericht erstellen

Denken Sie auch daran, dass extreme Witterungen wie Schnee oder Sturm eine besondere Belastung für die Spielplatzanlage bedeutet und eine zusätzliche Inspektion dadurch sinnvoll sein kann.

Außerdem gilt: Kommen Hinweise von Eltern, dass auf dem Spielplatz Mängel sind, muss unverzüglich eine Fachkraft vor Ort sein, den Schaden reparieren oder das Spielgerät sperren. Bei der Sperrung bitte beachten, dass das verwendete Absperrmaterial (z. B. Band) keine weitere Gefahrenquelle darstellt.

Unterstützung und Hilfe bei den vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben bei Pflege und Instandhaltung von Spielplätzen bietet das aktuelle Handbuch „Spielplätze sicher planen und instand halten – Praxisleitfaden für eine altersstufengerechte Gestaltung zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht mit Vorlagen und Checklisten auf CD-ROM“.

Quelle: FORUM Verlag Herkert GmbH

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