Der Anhang II der REACH-Verordnung, der die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts regelt, wurde wegen der CLP-/GHS-Verordnung komplett geändert. Das Sicherheitsdatenblatt liefert dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zur Identität des Produktes, auftretende Gefährdungen, sichere Handhabung und Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall.
Ab 1. Dezember gelten ein neues Sicherheitsdatenblatt (SDB) und damit neue Formatvorgaben, eine neue Struktur und neue Pflichtinhalte. Außerdem müssen zwingend neue Vorgaben für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (nach GHS) beachtet werden.
Hersteller von Stoffen und Gemischen (früher Zubereitungen) müssen bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern die neuen Vorschriften umsetzen. Auch die Anwender haben aufgrund der neuen Sicherheitsdatenblätter etliche Pflichten zu erfüllen, z.B. die Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen und die Überprüfung der registrierten Verwendungen.
Was sich genau geändert hat und welche Pflichten Hersteller und Anwender von Chemikalien jetzt umsetzen müssen, erfahren Sie im REACH-Handbuch – Leitfäden, Checklisten und Dokumente zur praktischen Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung.
Bildquelle: Rolf van Melis / pixelio.de