Neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Besteht für Sie dringender Handlungsbedarf?

ACHTUNG: Kontrollen zur Einhaltung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können jetzt häufiger auftreten, denn: seit dem 1. September 2009 gelten die verschärften Vorschriften des neuen BDSG.

Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, gelten für Sie – unabhängig von der Betriebsgröße – zahlreiche Datenschutzpflichten! Werden diese nicht eingehalten, dann drohen Geldbußen bis zu EUR 250.000!

Nutzen Sie deshalb jetzt die “Dokumentenmappe Datenschutz online” und profitieren Sie von 46 Word-Dokumenten zum direkten Bearbeiten am PC.

Das sind die Vorteile:

  • Mit diesen Dokumenten belegen Sie schnell und einfach Ihre Einhaltung der gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften!
  • Alle Formulare entsprechen den neuen gesetzlichen Vorschriften – so sind sie stets auf der sicheren Seite!
  • Sie können die Dokumente jederzeit und beliebig oft verwenden und sie sind direkt in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmbar!

Hier erhalten Sie weitere Informationen.

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