Nach über 20 Jahren wird die alte Wertermittlungsverordnung (WertV) abgelöst. Die Novellierung war erforderlich, da sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt seit Erlass der bisherigen WertV grundlegend geändert haben.
Der Beitritt der neuen Länder, der demographische und wirtschaftliche Wandel, sowie die stärkere Kapitalorientierung haben dazu geführt, dass neue Rahmenbedingungen geschaffen werden mussten.
Diese werden nun in der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Diese tritt am 01. Juli 2010 in Kraft und bezieht u. a. neue für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte, wie z. B. städtebauliche Umstände mit ein. Spekulative Annahmen, wie sie z. B. zu Zeiten der Immobilienkrise durchgeführt wurden, sind jetzt ausgeschlossen.
Konkret heißt das: Auswertungen, die als Grundlage für Kauf oder Verkauf, sowie Beleihungen und Zwangsversteigerungen von Gebäuden und Grundstücken dienen, müssen solide und nachvollziehbar ermittelt werden.
Die Daimler AG, Stuttgart und der Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. empfehlen hierzu unsere Software „Gebäudebewertung direkt“, mit der Sie in der täglichen Praxis einfach, schnell und sicher Gutachten erstellen können!
Bildquelle: Rainer Sturm, Pixelio