Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsgesetze
und -verordnungen zu informieren. Diese Gesetze, z. B. das Mutterschutzgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, müssen in allen Unternehmen jeglicher Größe ausgehängt werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Mitarbeitern die Gesetzestexte in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen!
Wenn Sie gegen Ihre Aushangpflicht verstoßen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sie kann z. B. laut § 21 Abs. 2 MuSchG mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Mit unserer aktualisierten und erweiterten Neuauflage von “Die neuen aushangpflichtigen Gesetze” sind Sie jedoch auf der sicheren Seite:!
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