Mehr Sicherheit für Kinder!

1238 neu 0808Achtung: Neue zentrale Unfallverhütungsvorschrift GUV-V S2 für Kindertageseinrichtungen in Kraft!

 

Laut den Unfallkassen gilt jetzt die neue Unfallverhütungsvorschrift “Kindertageseinrichtungen”. Sie löst die bisher geltenden “Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung” ab. Als Träger von Bildungseinrichtungen sind Sie dazu verpflichtet, für die Sicherheit in Ihren Einrichtungen Sorge zu tragen und die Neuregelungen der GUV-V S2 umzusetzen. Handeln Sie deshalb jetzt!

Konkret bedeutet das für Sie: seit dem 01.04.2009 müssen Sie die bundesweit einheitlichen Vorgaben z. B. zu Bau- und Raumakustik, Lüftung und Raumklima sowie zu Aufenthaltsbereichen und Ausstattungen für Krippenkinder berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Sie die Änderungen bei der Auftragsvergabe anwenden.

Als Umsetzungshilfe empfehlen wir den praktischen VorlagenordnerSicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen – Standardwerk für die Sicherheit an Schulen und Kindergärten”.

Der Ordner wurde von Experten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen speziell für Bildungseinrichtungen entwickelt. Es sind alle wichtigen Dokumente enthalten, die zur Einhaltung der Sicherheitspflichten benötigt werden.

Der kostenlose Zugang zum Onlineportal mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen ermöglicht Ihnen, die umfassenden Neuerungen richtig und einfach umzusetzen: Nur ausfüllen, ausdrucken, abheften – fertig! So verfügen Sie zugleich über die erforderlichen Nachweise bei Kontrollen der Aufsichtbehörden – und sind rechtlich auf der sicheren Se

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