Mängel und Gewährleistung: Jetzt im Bauwesen absichern!

Gewährleistung und Mängelansprüche in der BaupraxisDie neue VOB 2009 bringt weit reichenden Änderungen: Denn durch einen zusätzlichen Passus im Verordnungstext wurde der Anwendungsbereich der VOB/B eingeschränkt. Das bedeutet: Sie kann nicht mehr risikolos mit jedem Vertragspartner vereinbart werden. Dadurch ergeben sich insbesondere bei Gewährleistungsfristen erhebliche Probleme und Auseinandersetzungen um Mängelansprüche sind vorprogrammiert!

Die Klärung dieser Streitfragen ist nicht nur zeitintensiv, sondern kann Sie auch eine Menge Geld kosten, sollten Sie Ihre Rechte gegenüber Ihrem Vertragspartner nicht durchsetzen können. Damit Sie bei allen Ihren Bauprojekten sicher agieren können, vermittelt Ihnen der aktuelle Ratgeber “Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis” umfassende Kenntnisse zur Anwendung der VOB 2009 und des BGB.

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