Durch die Neufassung des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ zum 1. Juni haben sich wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben. Diese neuen Vordrucke müssen spätestens mit Ablauf der Frist zum 31. Dezember 2010 eingesetzt werden.
Die Koordinierungsstelle für Pflege und Weiterentwicklung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens hat den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, den Ausfüllhinweis zu diesem Antrag und das Ergänzungsblatt zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids mit Wirkung zum 1. Juni 2010 geändert. Zahlreiche Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs machen eine Anpassung der Vordrucke unumgänglich. Zudem beinhalten die Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nunmehr Informationen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Damit Sie auf der rechtssicheren Seite sind, finden Sie hier die aktuellen Vordrucke.