In einem guten Monat ist es soweit: die neuen Auszubildenden starten ihren Weg ins Berufsleben. Für sie ist am Anfang alles unbekannt und neu: Den ganzen Tag zur Arbeit gehen, die Kollegen, die Aufgaben, das Umfeld und besonders auch die Unfallrisiken im Arbeitsalltag. Daher ist es kaum verwunderlich, dass Berufsanfänger ein erhöhtes Unfallrisiko tragen. Laut Aussagen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liegt die Wahrscheinlichkeit, dass 18- bis 24-Jährige am Arbeitsplatz einen Unfall erleiden, um mindestens 50 Prozent über der von anderen Altersgruppen. Weiterlesen »
Ab welcher Temperatur kann ich von der Arbeit nach Hause gehen? Was passiert, wenn mein Chef nichts gegen die Hitze am Arbeitsplatz unternimmt? Und gibt es ein “Hitzfrei-Gesetz”? Seit der Veröffentlichung der neuen ASR A3.5 Raumtemperaturkursieren verschieden Gerüchte und bei vielen herrscht Uneinigkeit und Unwissenheit, was die neue Richtlinie genau bewirkt.
Um diese Fragen zu klären, hat sich das Spreeradio an einen Experten gewandt: Severin Putz, Produktmanager für Arbeitsschutz bei der Forum Verlag Herkert GmbHgab bereitwillig Auskunft und räumte mit den größten Missverständnissen auf. Das Interview wurde vor zwei Wochen mit dem Morgenshow-Moderator Jochen Truus gesendet. Hier finden Sie einen Mitschnitt.
Weitere wichtige Informationen, Checklisten und Hilfestellungen finden Sie in unserem Praxisratgeber “Die neue Arbeitsstättenverordnung“.
Gerade im Sommer versuchen viele Mitarbeiter ein bisschen Abkühlung ins heiße Büro zu bekommen und bringen ihre privaten Ventilatoren mit. Die meisten Arbeitgeber geben hierfür grünes Licht und tragen sogar die Stromkosten für diese privaten Elektrogeräte.
Trotzdem ist hierbei Vorsicht geboten, denn auch mitgebrachten Geräte wie Ventilatoren, Radios oder Kaffeemaschinen unterliegen den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung.
Jedes Unternehmen, das elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwendet, ist von der Neuregelungen der DIN VDE 0701-0702betroffen. Damit verlieren die alten Normen für Wiederholungsprüfungen, Änderung und Instandsetzung ihre Gültigkeit.
Konkret heißt das, dass z. B. die fehlende oder falsche Prüfung von Anlagen ein gravierendes Organisationsverschulden darstellt und schwerwiegende Rechtsfolgen nach sich ziehen kann.
Vor kurzem wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt die neue ASR A3.5 Raumtemperaturveröffentlicht. Diese von Betriebsräten und Arbeitsschützern lange erwartete Regel hat für Unternehmen große Brisanz.