Bundesrat: Ausnahmeverordnung zum Lärmschutz während der Fußball-WM 2010 beschlossen

Nach Angaben des Bundesrats darf es während der Fußball-Weltmeisterschaft im Juni und Juli etwas lauter zugehen als sonst.

Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer Ausnahmeverordnung zum Lärmschutz zu. Damit sind öffentliche Fernsehübertragungen der Fußballspiele im Freien erlaubt. Die Ausnahmen gelten vom 1. Juni bis 31. Juli. Die Fußball-WM findet vom 11. Juni bis 11. Juli in Südafrika statt.

Schon bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und der Fußball-Europameisterschaft 2008 gab es diese Ausnahmeregelung für das Public Viewing. Die bestehenden Lärmschutzregelungen berücksichtigten die «Besonderheiten der Fußball-WM 2010 und ihre öffentlichen Fernsehdarbietungen» nicht, heißt es zur Begründung der Ausnahme-Verordnung.

Quelle: www.bundesrat.de

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