Nach BGR 500 Kapitel 2.31 sind vorbereitende Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen, wenn bei Arbeiten an Gasleitungen Brandgefahr besteht. Besteht im Brandfall Gefahr für Personen, muss sofort gelöscht werden. Der Personenschutz ist maßgebend für die notwendigen Maßnahmen bei der Brandbekämpfung.
Grundsätzlich muss immer zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden werden.
Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz beinhaltet Maßnahmen, die Gasbrände im Vorfeld verhindern, wie z.B.
- Geeignete Arbeitsverfahren auswählen, um zu verhinder, dass zündfähige Gas-Luft-Gemische entstehen
- Zündquellen im Gefahrenbereich vermeiden
- erforderliche Anzahl von Pulverlöschern an der Arbeitsstelle bereitstellen
Abwehrender Brandschutz
Bei Personengefährdung im Brandfall muss sofort gelöscht werden. Hier ist zu beachten, dass bei größeren Arbeitsstellen besondere Maßnahmen erforderlich sind, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Um Gasbrände effektiv zu löschen, müssen u.a. folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Feuerlöscher müssen immer in Reichweite bereitgestellt werden
- Achtung: Wiederentzündung möglich (z.B. glimmende Holzbohle des Verbaus)
- brennende Personen mit Pulverlöscher löschen
- Feuerlöscher müssen regelmäßig geprüft werden (spätenstens nach 2 Jahren)
- Feuerlöscher nach jedem Einsatz wieder füllen und in ordnungsgemäßen Zustand versetzen
Die BG ETEM hat in Ihrem Mitteilungsmagazin “Brücke” (Ausgabe Januar 2010) einen umfassenden Beitrag “Wenn die Gasleitung brennt…” veröffentlicht.
Neben Grundlagen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz informiert der Beitrag über
- Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verbrennungen
- Fluchtwege
- Sicherstellen der Rettungskette
Foto: Paul-Georg Meister/PIXELIO