In einem aktuellen Urteil vom 25. Juni 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es nicht strafbar ist, lebensverlängernde Maßnahmen abzubrechen, wenn dies der Patientenwille ist.
Bestimmen Sie selbst, wie Ihre medizinische Behandlung aussehen soll, wenn Sie wegen Krankheit oder Alters nicht mehr in der Lage sind, selber Entscheidungen zu treffen.
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