Keine Abschaffung des bewährten Vergaberechts! Stattdessen VOB/A endlich in Kraft setzen.
„Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch ein Vergabegesetz ersetzten möchte.(…)” , so der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein. Lesen Sie mehr über die Entwicklung des Vergaberechts und welche Meinung die Bauwirtschaft vertritt.
Neue Gesetze und Verordnungen wären das Gegenteil von Bürokratieabbau, zumal die neue VOB/A eine Reihe von Formalien gestrichen hat, insgesamt deutlich gestrafft worden ist und den Anforderungen an ein deutlich vereinfachtes, anwenderfreundliches, aber auch gerechtes Vergabesystem entspricht.“, so Loewenstein weiter.
„Denn an diesem Punkt hat der Koalitionsvertrag zu Irritationen innerhalb der Bauwirtschaft geführt. Gerade nach den quälenden Diskussionen der vergangenen Legislaturperiode zur Reform des Vergaberechts brauchen wir nun Rechtssicherheit.“ So Loewenstein weiter.
Keine weitere Reform mehr gewünscht!
Daher wird von den Betrieben der Bauwirtschaft erwartet, dass die in der letzten Legislaturperiode erarbeitete VOB/A endlich in Kraft gesetzt wird. Eine erneute Reform des Vergaberechts mit Änderungen der bereits veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft gesetzten VOB/A würde bei den Anwendern, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu Unverständnis führen.
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Quelle: ZDB.
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