Seit 29.12.2009 gilt – ohne Übergangsfrist – die neue Maschinenrichtlinie. Ebenfalls neu sind die Niederspannungs- richtlinie und etliche Normen zur Maschinensicherheit. Ob Herstellung, Kauf, Import, Inbetriebnahme, Betrieb oder Veränderung von Maschinen: Wenn Sie die neuen Vorschriften nicht beachten, drohen Ihnen im Ernstfall hohe Haftungszahlungen oder der Verlust der Versicherungsdeckung.
Mit unserem topaktuellen Handbuch sind Sie für alle Fälle gewappnet.
Achtung: Seit 29.12.2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie!
3. Januar 2010 von Kommentar hinterlassen