Abmahnung, Kündigung und was das Recht dazu sagt

 

„Whistleblowing“ ist kein Kündigungsgrund

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: Mitarbeiter, die schwere Missstände in einem Unternehmen öffentlich machen, können nicht einfach gekündigt werden. Der EGMR sieht in einer Kündigung auch dann einen Verstoß gegen die Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10 Menschenrechtskonvention), wenn die Vorwürfe eine schädigende Wirkung auf den Ruf des Unternehmens haben.

 

Die Einzigartigkeit der Kündigungsgründe

Kommt es aus einem der vielfältigen Möglichkeiten zur Kündigung oder kündigt der Mitarbeiter, kann dieser in jedem Fall einen Weiterbeschäftigungsanspruch erheben. Wird diesem zugestimmt, so muss der Arbeitnehmer bis Ablauf der Kündigungsfrist weiterbeschäftigt werden. Eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts ist nur in bestimmten Fällen zulässig.

 

Kein Ei gleicht dem anderen

Was sich in der Fauna schon als zutreffend erwiesen hat, trifft im übertragenen Sinne auch auf die Welt des Arbeitsrechts zu. Denn kein (Kündigungs-)Fall ist wie der andere. In der Tierwelt ist zwar kein Ei identisch, unterschiedslos sind sie jedoch insofern, dass sich in allen „Leben“ befindet. Und so haben auch alle Fälle der Rechtsprechung eine Gemeinsamkeit: Sie brauchen eine Lösung.

Streitigkeiten über Abmahnungen und Kündigen enden nicht selten vor dem Arbeitsgericht. Um als Arbeitgeber nicht in kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse verwickelt zu werden, sollte jede Abmahnung und Kündigung, die ausgesprochen wird, rechtssicher und undurchlässig sein.

Klingt kaum machbar ohne fachanwaltliche Hilfe. Mit ein bisschen Unterstützung können aber Personaler ohne rechtlichen Beistand unangreifbare Abmahnungen und Kündigungen durchführen.

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Und zur Wahrung der Aktualität erscheinen Aktualisierungen jeweils bei rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen.

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Kommentare

  1. Anna Peterson sagt:

    Mir drängt sich da die Frage auf wie gut die Arbeitsbedingungen für einen Arbeitnehmer noch sein werden, wenn sich beweist, daß er sich öffentlich und negativ über seinen Arbeitgeber geäußert hat. Da werden manche ja wohl eher freiwillig gehen oder lieber gleich den Mund halten…

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