Ab morgen Hitzefrei für Ihre Mitarbeiter?

Vor kurzem wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt die neue ASR A3.5 Raumtemperatur veröffentlicht. Diese von Betriebsräten und Arbeitsschützern lange erwartete Regel hat für Unternehmen große Brisanz.

Ab sofort gilt:

  • Erstmalig gibt es verbindliche Obergrenzen der tolerierbaren Raumtemperatur – unter Umständen muss sogar Hitzefrei gewährt werden.
  • Vor zu hohen Raumtemperaturen muss der Arbeitgeber neue Schutzmaßnahmen treffen, die er aus der Gefährdungsbeurteilung heraus bestimmt und die ab sofort aus organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen gewählt werden muss.
  • Jetzt ist eine neue Methodik der Temperaturmessung verpflichtend. Messungen nach dem bisherigen Verfahren sind unbrauchbar.

Zusammengefasst bedeutet das: Ab sofort müssen für die Gefährdungsbeurteilung, den Betrieb und die Prüfung von Arbeitsstätten die völlig geänderten Vorgaben und Konkretisierungen der neuen Technischen Regeln angewendet werden. Alle wichtigen Informationen, Checklisten und Hilfestellungen finden Sie in „Die neue Arbeitsstättenverordnung“.

Bildquelle: nimkenja, Pixelio

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