Nachdem heute im Bundesgesetzblatt die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs veröffentlicht wurde, gilt ab morgen, den 4.12.2010 die neue Winterreifenpflicht.
Neu deshalb, weil nun genau vorgeschrieben ist, bei welcher Witterung welche Reifen auf den Fahrzeugen sein müssen. Bisher war nur gefordert, dass die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse angepasst sein muss.
Alte Regelung verfassungswidrig
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat allerdings geurteilt, dass diese Regelung verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt. Bürger dürfen nicht für etwas bestraft werden, wenn ihnen nicht klar ist, was das richtige Verhalten von ihnen verlangt.
Neu, konkret und teurer
Deshalb wurde jetzt schnell zur neuen Saison die Regelung in der StVO und in den Bußgeldvorschriften angepasst:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen
Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.“ (§ 2 Absatz 3a StVO)
Wer jetzt bei entsprechender Witterung noch ohne Winterreifen oder M+S-Reifen unterwegs ist und in eine Verkehrskontrolle kommt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen (bisher 20 €). Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro (bisher 40 €).
Höchste Zeit also die richtigen Reifen aufzuziehen, denn die Regelung gilt ab dem morgigen Samstag.
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