Jul 21 2010

Neuregelungen bei den Export- und Zollvorschriften

Autor: S.C.. Abgelegt unter Außenwirtschaft & Logistik

export_zoll_jahrestagungAnfang 2010 wurden im europäischen Zollrecht neue sicherheitsrelevante Vorgaben implementiert. Deshalb müssen nun alle Bewilligungen für zugelassene Ausführer (ZA-Bewilligungen) neu bewertet werden.

Durch diese Neubewertung wird eine Beantwortung des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung erforderlich, die eine Anlage des Antrags auf Bewilligung eines vereinfachten Verfahrens zur elektronischen Ausfuhranmeldung darstellt. Konkret heißt das, nun auch die Organisation der zollrechtlichen Abläufe, sowie die Anlage zollrechtlicher Stammdaten angegeben werden müssen.

Aber das ist nicht alles: Änderungen bei den Präferenzabkommen, neue Incoterms-Regeln 2010, die neue Iran-Embargo-Verordnung usw. stellen Mitarbeiter in der Exportabwicklung vor neue Herausforderungen.

Um diese gut meistern zu können, empfehlen wir Ihnen die „FORUM-Jahrestagung: Zoll & Export 2010“ am Dienstag, den 10. August in Frankfurt/Main. 

So kommt die Ware sicher von A nach B – ohne böse Überraschungen und ohne Beanstandung seitens der Zollbehörden. Jeder Teilnehmer erhält ein Exemplar des Jahrbuchs „Zoll & Export 2010“.

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