Jul 08 2010
Grünes Licht für Ventilatoren?
Gerade im Sommer versuchen viele Mitarbeiter ein bisschen Abkühlung ins heiße Büro zu bekommen und bringen ihre privaten Ventilatoren mit. Die meisten Arbeitgeber geben hierfür grünes Licht und tragen sogar die Stromkosten für diese privaten Elektrogeräte.
Trotzdem ist hierbei Vorsicht geboten, denn auch mitgebrachten Geräte wie Ventilatoren, Radios oder Kaffeemaschinen unterliegen den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung.
Das heißt, der Arbeitgeber oder die Sicherheitsfachkraft des Unternehmens muss sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand dieser privaten Mitbringsel überzeugen und vorhandene Mängel beseitigen. Unterlässt er das, wenn auch unwissentlich, stellt das ein schwerwiegendes Organisationsverschulden dar, das im schlimmsten Fall weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen kann.
Weitere Informationen zum Thema Elektrosicherheit finden Sie auf unserem Portal sifa news.
Bildquelle: Manfred Walker, Pixelio
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