Apr 15 2010

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L.G.

EILMELDUNG: StVO 2009 für nichtig erklärt!

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass die zum 1. September 2009 in Kraft getretene 46. Verordnung zur Straßenverkehrsordnung nichtig ist. Ab sofort gilt wieder der Rechtsstand der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der bis einschließlich 31.8.2009 anzuwenden war.

Die neu eingeführten Verkehrszeichen (z. B. für Inline-Skater) gelten vorerst also nicht mehr. Die größten Auswirkungen hat diese „Rückruf-Aktion“ aber für die Verwaltungen intern, weil zahlreiche Gesetzesverweise nun nicht mehr stimmen und somit u. a. den täglichen Schriftverkehr erschweren.

Auf www.stvo.de informiert die FORUM Verlag Herkert GmbH aktuell über den Fortgang der StVO-Novellierung. Dort bieten wir auch einen News-Service zur StVO an.

Quelle. Forum Verlag Herkert GmbH

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