Feb 11 2010
Achtung: Seit 1. September 2009 gelten höhere Geldbußen im Bundesdatenschutzgesetz!
Beim Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen Sie seit 01.09.09 mit einer Geldbuße von bis zu 300.000,- EUR rechnen (§ 43 Abs. 3 BDSG). Denn als Arbeit- geber haften Sie, wenn Daten in Ihrem Unternehmen unzulässig bzw. unrichtig erhoben oder genutzt werden!
Schützen Sie sich vor hohem Schadensersatz, indem Sie Ihre Mitarbeiter anweisen, alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten!
Am einfachsten sichern Sie sich mit dem kostengünstigen Formular der Forum Verlag Herkert GmbH “Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz” ab.
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