Dez 03 2009

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L.G.

Neue Maschinenrichtlinie ab 29. Dezember verbindlich!

1680 Bild maschinenrichtlinieAb 29. Dezember 2009 gilt – ohne Übergangsfrist – die neue Maschinenrichtlinie. Die Änderungen betreffen z. B. die technische Dokumentation, die Anforderungen an Schutzeinrichtungen und Teilmaschinen sowie die Risikobeurteilung.

Ob Sie als Betreiber eine Maschine kaufen, selbst projektieren, in Betrieb nehmen oder verändern: Sie müssen unzählige Sicherheitsvorschriften beachten…

von der neuen MRL über Normen bis hin zur BetrSichV. Nur dann sind Sie bei einem Unfall an Ihrer Maschine rechtlich geschützt gegen Haftung oder den Verlust der Versicherungsdeckung.

Sparen Sie es sich, alle Gesetze, Richtlinien und Normen selbst zu durchforsten! Das neue Handbuch “Praxisratgeber Maschinensicherheit” zeigt alle Fälle auf, die Sie unbe dingt beachten müssen.

Klicken Sie hier für weitere Informationen.

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