Nov 27 2009
Diese Gesetze müssen Arbeitgeber unbedingt aushängen!
Zum Jahresanfang 2009 sind Änderungen im Mutterschutzgesetz und dem AGG in Kraft getreten. Diese Gesetze müssen in jedem Unternehmen ausgehängt werden. Wir empfehlen jedem Arbeitgeber dringend, den Mitarbeitern die Gesetzestexte in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen!
Wer gegen die Aushangpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann z. B. laut § 21 Abs. 2 MuSchG mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,- Euro belegt werden.
Mit der aktualisierten Neuauflage unseres Standardwerks “Die neuen aushangpflichtigen Gesetze” sind Sie auf der sicheren Seite!
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Quelle: FORUM Verlag Herkert GmbH
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