Nov 23 2009

Profilbild von L.G.
L.G.

Auszubildende sind nicht sicher vor Kündigung!

5537BildGerichtsurteil erlaubt Ausbildern außerordentliche Kündigung wegen Nichtführung von Ausbildungsnachweisen

“Führt ein Auszubildender trotz wiederholter Abmahnungen vorgeschriebene Berichtshefte nicht oder nicht ordnungsgemäß, kann dies die außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses rechtfertigen.” (Leitsatz des Gerichts, 2 Sa 22/02).

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die Grundlage für die betriebliche Ausbildung in Deutschland. Dennoch kennen viele Azubis ihre Rechte und Pflichten während der Ausbildungszeit nicht.


Dabei ist z. B. das Thema Kündigung für Auszubildende von großer Bedeutung. Denn: Auch nach Ablauf der Probezeit kann der Betrieb aus wichtigen Gründen eine fristlose Kündigung aussprechen. Dazu zählt unter anderem der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.

Aber auch der Erwerb sozialer Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Selbstorganisation sind gefragt, die Ihre Auszubildenden beruflich handlungsfähig machen. Sie müssen lernen, wie korrektes Verhalten auszusehen hat, was z. B. das Thema Pünktlichkeit angeht oder was es im Krankheitsfall zu beachten gibt.

Sichern Sie sich jetzt eine praktische und günstige Hilfestellung und machen Sie Ihre Azubis fir für eine erfolgreiche Ausbildung:

Quelle: FORUM Verlag Herkert GmbH

Share and Enjoy: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • TwitThis
  • MisterWong
  • Technorati
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • email
  • Facebook
  • HealthRanker
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • Live-MSN
  • Print

Related Photos

Keine Kommentare

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.